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2.1 Was ist unter "Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung" zu verstehen?

Die Förderung beträgt mit Vorsteuerabzugsberechtigung 80 Prozent des Nettobetrages abzüglich gewährter Rabatte und Skonti.

Bei Antragstellern ohne Vorsteuerabzugsberechtigung beträgt die Förderung 80 Prozent des Bruttobetrages abzüglich gewährter Rabatte und Skonti.