Navigation und Service

2.1 Was ist unter "Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung" zu verstehen?

Die Förderung beträgt mit Vorsteuerabzugsberechtigung 80 Prozent des Nettobetrages abzüglich gewährter Rabatte und Skonti.

Bei Antragstellern ohne Vorsteuerabzugsberechtigung beträgt die Förderung 80 Prozent des Bruttobetrages abzüglich gewährter Rabatte und Skonti.

Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit unserer Website. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies, insbesondere keinerlei Tracking-Cookies. Detaillierte Informationen über die von uns verwendeten Cookies und zum Datenschutz erhalten Sie über folgenden Link: Datenschutz