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Für welchen Geltungsbereich benötige ich die Gemeinschaftslizenz und wo erhalte ich diese ?

Die Gemeinschaftslizenz gilt für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen allen EU/EWR-Staaten. Gemäß dem "Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße" gilt die Gemeinschaftslizenz auch für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den EU-Staaten und der Schweiz. Weiterhin berechtigt sie zur zeitweiligen Kabotage in den EU/EWR-Staaten. Für deutsche Transportunternehmen gilt die Gemeinschaftslizenz als Erlaubnis nach § 3 GüKG unter den in § 5 GüKG genannten Bedingungen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Güterkraftverkehrsgesetz, und in der VO (EG) 1072/2009.

Die Gemeinschaftslizenz ist bei den unteren, mittel- und oberen Verkehrsbehörden (Straßenverkehrsämtern oder Landratsämtern) zu beantragen.

Im Hinblick auf die Berufszugangsverordnung wird auf die Ausführung unter Unternehmensgründung verwiesen.

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