Für welchen Geltungsbereich benötige ich die Gemeinschaftslizenz und wo erhalte ich diese ?
Die Gemeinschaftslizenz gilt für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen allen EU/EWR-Staaten. Gemäß dem "Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße" gilt die Gemeinschaftslizenz auch für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den EU-Staaten und der Schweiz. Weiterhin berechtigt sie zur zeitweiligen Kabotage in den EU/EWR-Staaten. Für deutsche Transportunternehmen gilt die Gemeinschaftslizenz als Erlaubnis nach § 3 GüKG unter den in § 5 GüKG genannten Bedingungen.
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