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7. Wie hoch ist die Maut?

Die Mautsätze sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben.

Der Mautsatz je Kilometer setzt sich zusammen aus den drei Mautteilsätzen für die:

  • Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse der mautpflichtigen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen.
    Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 t wird noch nach Achsen (bis zu 3 oder über 4 Achsen) unterschieden.
  • verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse
  • verursachten Lärmbelastungskosten mit 0,002 Euro

Das BALM hat einen Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen schwerer Nutzfahrzeuge (PDF, 389KB, nicht barrierefrei) herausgegeben.

Die Gewichtsklassen werden so differenziert:

  • ab 7,5 t bis 11,99 t
  • ab 12 t bis 18 t
  • mehr als 18 t mit bis zu 3 Achsen
  • mehr als 18 t mit 4 und mehr Achsen

Die Tandemachse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt. Es spielt keine Rolle, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.


Nachfolgende Übersicht zeigt die aktuellen seit dem 1. Januar 2023 geltenden Mautsätze sowie die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 geltenden Mautsätze:

Übersicht bisherige und aktuelle Mautsätze
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität

Rückwirkende Änderung der Lkw-Mautsätze für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021

Die Änderung basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28. Oktober 2020 über Einzelheiten der Wegekostenkalkulation. Informationen dazu finden Sie unter Aktuelles.


Nachweispflicht

Alle Mautpflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität die Richtigkeit der maßgeblichen Tatsachen für die Mauterhebung nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage geeigneter Unterlagen (§ 5 Bundesfernstraßenmautgesetz in Verbindung mit § 6 Lkw-Maut-Verordnung). Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.


Die Schadstoffklasse der in Deutschland zugelassenen Lkw kann insbesondere nachgewiesen werden durch

  • den Fahrzeugschein
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • den Kraftfahrzeugsteuerbescheid

(§ 7 Lkw-Maut-Verordnung)

Bei nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen gelten ggf. zeitlich abgestufte Vermutungsregeln. Dies trifft dann zu, wenn die Schadstoffklasse nicht auf andere Weise, insbesondere durch Unterlagen zur Erfüllung bestimmter Umweltanforderungen im CEMT-Verkehr nachgewiesen werden kann
(§ 8 Lkw-Maut-Verordnung).

CEMT (Conférence Européenne des Ministres des Transports - Konferenz der Europäischen Verkehrsminister)


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