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Sonderbericht des BAG zur Verlängerung der Übergangszeit für das Kabotageverbot


Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG ) hat die Voraussetzungen für die Verlängerung des Kabotageverbots der Länder Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien untersucht. Dieser Bericht diente zur Vorbereitung der nach dem Beitrittsvertrag vorgesehenen Entscheidung über die Verlängerung des Kabotageverbots des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Datum 09.05.2008

- Betrifft die Länder Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien -

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Voraussetzungen für die Verlängerung des Kabotageverbots im Bereich des Güterkraftverkehrs im Verhältnis zu Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt. Die im Rahmen der verkehrsträgerübergreifenden Marktbeobachtung durchgeführte Untersuchung zeigt aktuelle Entwicklungstendenzen seit dem Beitritt der fünf neuen Staaten zur Europäischen Union und Folgerungen für die Wettbewerbssituation der deutschen Transportunternehmenen auf.

Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind Marktstörungen aufgrund der fortbestehenden Kostenunterschiede im Straßengüterverkehrsgewerbe zwischen Deutschland und den zuvor genannten Staaten in einigen Marktsegmenten nicht auszuschließen. Zwar würde die Kabotagefreigabe keine Störung des gesamten nationalen Güterkraftverkehrsmarktes auslösen, jedoch wäre in Teilmärkten die finanzielle Stabilität oder das Überleben zahlreicher deutscher Güterkraftverkehrsunternehmen stark gefährdet.

Der vollständige Bericht steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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