Am 1. Januar 2009 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze“ in Kraft getreten.
Danach überwacht das Bundesamt ab sofort auch die Einhaltung der
- Erlaubnis- und Ausweispflicht beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Straßengüterbeförderung sowie
- das Sonn- und Feiertagsfahrverbot und die Ferienreiseverordnung.
Zur Erhebung von Sicherheitsleistungen ist das Bundesamt jetzt auch bei solchen Zuwiderhandlungen gebietsfremder Betroffener berechtigt, bei denen es keine Bußgeldzuständigkeit hat, sondern nur eine Ermittlungszuständigkeit.
Die Aufgabe der Marktbeobachtung wurde um übergreifende sekundärstatistische Auswertungen und die gleitende Mittelfristprognose für alle Verkehrsträger erweitert.
Weitere Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes betreffen insbesondere
- die Einführung einer Definition des Unternehmenssitzes,
- die Erweiterung der Auftraggeberhaftung auf Fälle der unzulässigen Verwendung einer Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz durch den Auftragnehmer,
- die Pflicht zur Preisgabe der Auftraggeber von Chiffreanzeigen bei Verdacht auf ungenehmigtem Güterkraftverkehr sowie
- die Mitwirkungspflichten des Fahrpersonals bei der Kontrolle.
Das Änderungsgesetz steht Ihnen hier zur Verfügung (Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I vom 13. November 2008, S. 2162 bis 2164).