Nach Einschätzung der zuständigen Ministerien besteht derzeit kein Anlass, besondere Strahlenschutzmaßnahmen bei Beförderungen im Güterkraftverkehr zu beachten. Vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen treffen die zuständigen Länderbehörden.
Datum01.04.2011
Weitere Informationen zu radioaktiven Stoffen und Strahlenwerten erhalten Sie hier: