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Beginn der Antragsfrist für die Förderung von Ausbildungsverhältnissen

Am 1. Januar 2013 beginnt die Antragsfrist für die Förderung von Ausbildungsverhältnissen. Die Antragsformulare stehen Ihnen ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung. Die Übermittlung von Anträgen darf aber erst ab dem 1. Januar 2013 erfolgen. Anträge, die vor diesem Zeitpunkt beim Bundesamt eingehen, sind ungültig und werden abgelehnt.

Datum 17.12.2012

Anträge können auf folgenden Wegen übermittelt werden:

Hinweis: Es wird dringend empfohlen, das elektronische Antragsverfahren des Bundesamtes zu nutzen, da dies für eine zügige und effiziente Vorgangsbearbeitung am besten geeignet ist.

  • Elektronisches Antragsverfahren,
  • Übermittlung per Fax:
    0221-5776-1777
  • Übermittlung per Post:
    BAG - Zuwendungsverfahren
    Postfach 190311
    50500 Köln
  • Persönliche Übergabe.

Nicht zulässig ist die Übermittlung von Anträgen per E-Mail.

Anträge können auch an die Außenstellen des Bundesamtes (per Fax, per Post oder im Wege der persönlichen Übergabe) übermittelt werden. Maßgeblich für das Windhundverfahren ist das Datum des Eingangs beim Bundesamt (egal ob in der Zentrale oder in einer Außenstelle).

Hinweis: Die persönliche Übergabe von Anträgen am 1. Januar 2013 ist nur in der Zentrale des Bundesamtes in Köln möglich. In den Außenstellen können Anträge ab dem 2. Januar während der üblichen Bürozeiten abgegeben werden.

Die persönliche Übergabe von Anträgen um 0:00 Uhr (oder in den frühen Morgenstunden des 1. Januar 2013) ist nicht mit Vorteilen verbunden, da die Uhrzeit des Antragseingangs für das Windhundverfahren keine Rolle spielt, sondern ausschließlich das Datum des Eingangs berücksichtigt wird.

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