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Antragsfristen Förderprogramm 2013

Die Antragsfrist für das Förderprogramm „De-minimis“ und die Förderung von „Weiterbildungsmaßnahmen“ (Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“) für die Förderperiode 2013 beginnt am 01. Oktober 2012 und endet am
28. Februar 2013.
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen Ihnen bereits ab dem 24. September 2012 auf der Homepage zur Verfügung.

Datum 24.09.2012

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Anträge, die vor oder nach der Antragsfrist beim Bundesamt eingehen, als nicht fristgerecht eingegangen gewertet werden.
Die Antragsfrist für „Ausbildungsmaßnahmen“ (Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“), d.h. Förderung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/ in“ beginnt am 01. Januar 2013 und endet am 30. September 2013.

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