Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Anträge, die vor oder nach der Antragsfrist beim Bundesamt eingehen, als nicht fristgerecht eingegangen gewertet werden.
Die Antragsfrist für „Ausbildungsmaßnahmen“ (Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“), d.h. Förderung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/ in“ beginnt am 01. Januar 2013 und endet am 30. September 2013.