Lkw-Maut wird zum 1. August 2012 auf vier- und mehrstreifige Bundesstraßen ausgedehnt
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Die Mautpflicht für schwere Lkw wird ab dem 1. August 2012 auf rund 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt, die autobahnähnlich ausgebaut und an eine Bundesautobahn angebunden sind.
Datum26.04.2012
Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz bereits am 19. Juli 2011 geschaffen.