Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs; maßgeblich hierbei ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt vollständig und unterschrieben vorliegt.
Unvollständige Anträge sowie Anträge, die vor Beginn oder nach Ende der Antragsfrist beim Bundesamt eingehen, werden abgelehnt.