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Neue Mautsätze zum 1. Januar 2015

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden zum 1. Januar 2015 die Mautsätze an die Ergebnisse des Wegekostengutachtens 2014 angepasst. Insgesamt ergeben sich geringere Mautsätze als bisher.

Datum 17.12.2014

Ursächlich für die geringeren Mautsätze ist im Wesentlichen das seit dem letzten Wegekostengutachten aus dem Jahr 2007 deutlich gesunkene Zinsniveau.

Für Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen wird ein gemittelter, durchschnittlicher Mautsatz (Kosten für Infrastruktur) eingeführt. Hinzu kommt ein Zuschlag, der die externen Kosten der Luftverschmutzung anlastet und sich an der jeweiligen Schadstoffklasse orientiert. Fahrzeuge der besonders schadstoffarmen Euronorm 6 erhalten eine eigene, günstigste Mautkategorie. Für sie entfällt der Zuschlag.

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