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Lkw-Maut: Erste Anpassung der Regelgeldbußen seit 10 Jahren

Quelle: Adobe Stock Ab 01. Juli 2015 gelten neue Regelbußgeldsätze bei Mautverstößen

Datum 10.06.2015

Lkw-Maut: Erste Anpassung der Regelgeldbußen seit 10 Jahren

In den letzten 10 Jahren wurden die Mautsätze mehrfach angepasst. Die Regelgeldbußen bei Mautverstößen galten hingegen unverändert seit Einführung der Maut im Jahr 2005. Um zu vermeiden, dass ein wirtschaftlicher Anreiz entsteht, die Maut nicht zu entrichten und unter Berücksichtigung der relativen Preissteigerung für den Zeitraum ab 2005 war eine Anpassung erforderlich.


Zum 01. Juli 2015 werden deshalb die Regelbußgeldsätze geändert.
Ebenfalls werden statt des bisherigen, einheitlich verwendeten Verwarnungsgeldsatzes in Höhe von 35 Euro je nach Höhe der Mautdifferenz, Verwarnungsgelder in abgestufter Höhe zwischen 20 € und 40 € Euro ausgesprochen.

Den neuen Bußgeldkatalog finden Sie hier oder unter:

Rechtsvorschriften -> Lkw-Maut

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