Konkrete Aussagen zur Förderung im Jahr 2016 können jedoch vor Erlass der Förderrichtlinien nicht gegeben werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass während der noch laufenden Abstimmungsprozesse im Rahmen der Richtliniengebung keine Angaben zum jeweiligen Diskussionsstand gemacht werden können. Sobald die neuen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, wird das Bundesamt aktuelle Informationen hierzu auf der Internetseite einstellen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anpassung der Mautpflichtgrenze zum 01.10.2015 ab der Förderperiode 2016 Unternehmen zuwendungberechtigt sind, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Kraftfahrzeug) sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt (vormals 12 t).
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