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Förderperiode 2015 - Teilverwendungsnachweis Ausbildung

Die Frist für die Vorlage der Teilverwendungsnachweise endet am 29. Februar 2016.

Datum 06.01.2016

Die Unterlagen zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens zum Förderprogramm Ausbildung der Förderperiode 2015 für den Nachweiszeitraum ab Beginn der betrieblichen Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin bis zum 31. Dezember 2015 (Teilverwendungsnachweis) stehen ab sofort auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr zur Verfügung.