In den letzten zehn Jahren hat sich im Bereich der Förderprogramme des BAG viel getan. Sowohl die Bandbreite als auch die Tiefe der Förderprogramme entwickelten sich stets bedarfs- und zukunftsorientiert weiter. Die erfolgreiche Durchführung der „Klassiker“ der BAG-Förderprogramme „Ausbildung“, „Weiterbildung“ und „De-minimis“ wird seit Juli 2018 durch das Förderprogramm des Güterkraftverkehrs „EEN“ – zur Förderung der Anschaffung energieeffizienter und/oder CO2-armer schwerer Nutzfahrzeuge – ergänzt. Ziel der vier Programme des Güterkraftverkehrs ist es, dem Fachkräftemangel im Straßengüterverkehr entgegenzuwirken, die branchenbezogene Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs zu fördern, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen sowie die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf Umwelt und Klima zu reduzieren.
Über die vier genannten Förderprogramme des Güterkraftverkehrs hinaus begegnet das Bundesamt neuen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen mit der Übernahme von weiteren Förderprogrammen zur Erhöhung der Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Die Zuständigkeiten des BAG haben sich seit Mitte Januar 2019 ebenso um das Förderprogramm zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen und seit Anfang August 2019 um die Radverkehrsförderung erweitert.
Das Förderspektrum des BAG leistet somit erfolgreich einen stets größer werdenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes, der Abgabengerechtigkeit und der Wettbewerbsgleichheit auf den Straßen Deutschlands.