Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 7. Januar 2019 und endet am 30. September 2019.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 7. Januar 2019 und endet am 30. September 2019.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.