Diese orientieren sich an den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen eines Beschäftigten in Deutschland. Sie gehen also vom allgemeinen Lohnniveau in Deutschland aus. Die Bemessung der konkreten Bußgeldhöhe ist nach den gesetzlichen Kriterien vorzunehmen. Dabei sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Grad der Verantwortlichkeit der betroffenen Person sowie insbesondere auch deren wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen.
Fahrer, die nicht in Deutschland wohnhaft sind und die bei Unternehmen angestellt sind, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, beziehen ein Einkommen, das im Regelfall deutlich unter dem in Deutschland üblichen Lohnniveau liegt.
Nach ständiger Rechtsprechung muss das BAG daher darauf achten, dass das festzusetzende Bußgeld verhältnismäßig zu den Einkommensverhältnissen des Betroffenen ist und ihn nicht über Gebühr belastet.
Für Unternehmer kommt keine unterschiedliche Höhe der Bußgelder in Betracht.
Die Sicherung des fairen Wettbewerbs im Güterverkehr ist Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit des BAG.
Es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass bei Verstößen von Unternehmern eine einheitliche Bußgeldhöhe unabhängig vom Standort des Unternehmens, gerade auch im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen zur Auftraggeberverantwortung und der Kabotage gilt.
Über unsere engmaschigen Schwerpunktkontrollen und nachgelagerte Betriebskontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen und der weiteren Vorschriften, insbesondere des Güterkraftverkehrsrechts, werden illegale Praktiken von Unternehmen aufgedeckt und konsequent geahndet.