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Hinweise für Besucherinnen und Besucher

Hier finden Sie Hinweise für Besucherinnen und Besucher beim BAG.

Datum 09.07.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
um den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen, besteht im Rahmen der Corona-Pandemie eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in den gesamten Liegenschaften des Bundesamtes für Güterverkehr.

Neben der Einhaltung der allgemeinen Verhaltensmaßgaben (Handhygiene, Abstandswahrung, Einhaltung der Husten-Nies-Etikette etc.) möchten wir Sie bitten, darauf zu achten, dass Sie sich nur für den notwendigen Zeitraum in den Räumlichkeiten des BAG aufhalten und durchgehend den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten.

Hierfür gibt es in der Zentrale am Empfang zwei separate Wartebereiche und entsprechende Abstandsmarkierungen.

Bei einem Besuch in den Außenstellen folgen Sie bitte den Anweisungen zu Warte- und Besuchsbereichen Ihrer/Ihres Ansprechpartner/-in des Empfanges.

Alle geltenden Maßgaben haben wir in dem Merkblatt zu Verhaltens- und Abstandsregelungen in unseren Dienstgebäuden für Sie zusammengefasst.

Zudem müssen unsere Besucherinnen und Besucher eine Erklärung zum Betreten der Räumlichkeiten abgeben, die ihnen im Voraus ausgehändigt wird und bei Betreten des BAG abzugeben ist.

Wenn Sie dazu beitragen, diese Maßgaben umzusetzen, können auch Sie als Besucher/in im Bundesamt für Güterverkehr einen Beitrag leisten, dass sich das Virus nicht erneut weiterverbreitet. Machen Sie bitte mit!

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