Die Förderaufrufe basieren auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024.
Kleine und mittlere Unternehmen können sich ab sofort bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr (Einreichungsfrist für Förderanträge) bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), für eine Förderung bewerben.
Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab.
Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beratungspools: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/Beratungspool/Beratungspool.html
Nähere Informationen zu den Förderaufrufen und den Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite des BALM unter https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_node.html und von „mobil gewinnt“, der Initiative des BMV zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement unter https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Uebersicht.