Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Ansätze für eine nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeitenden entwickeln und umsetzen möchten, können sich ab sofort für eine Förderung bewerben.
Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMDV, basierend auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024, und ist der vierte Förderaufruf im laufenden Programm. Im Schwerpunkt Innovationsförderung konnten bereits zehn Projekte mit einer Förderung von über 6 Mio. Euro in die Umsetzung starten. Der erste Förderaufruf zur Innovationsförderung von Mitte 2023 stieß auf hohes Interesse – insgesamt wurden 32 Skizzen mit einem Fördervolumen von über 18 Mio. Euro eingereicht.
Mit dem aktuellen Aufruf haben nun weitere Projekte die Möglichkeit, ihre Visionen in die Realität umzusetzen und einen spürbaren Beitrag zur Zukunft der Mobilität zu leisten.
Bewerben können sich Projekte, die nicht nur innovative Maßnahmen im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen, sondern auch übergreifenden Demonstrationscharakter haben, um als Vorbild für zukünftige Lösungen dienen zu können. Voraussetzung für die Förderung sind Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, die digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service), prozessuale Innovationen (z. B. Mobilitätsbudget) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) enthalten.
Informationen zum neuen Förderprogramm und zur Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite des BALM(BMM - Bundesamt für Logistik und Mobilität) und von „mobil gewinnt“, der Initiative des BMDV zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement: https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Uebersicht