Das neue Förderprogramm ist breit aufgestellt. Die Förderung erfolgt über drei Förderaufrufe mit verschiedenen Schwerpunkten auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“. Zeitgleich mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 2.5.2023 startet der Förderaufruf zum Schwerpunkt „Breitenförderung“, und zum 15.5.2023 beginnt der Förderaufruf „Initialförderung“. Der dritte Förderaufruf mit dem Schwerpunkt „Innovationsförderung“ folgt im Verlauf des Jahres 2023. Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab.
Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools. Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.