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Informationen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderperiode 2025 – Bereitstellung der Anlage F (Fahrzeugaufstellung)

Die Anlage F „Fahrzeugaufstellung zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit / Weiterbildung“ für die Förderperiode 2025 steht auf der Internetseite unter Förderprogramme/Güterkraftverkehr/Umweltschutz und Sicherheit/Umweltschutz und Sicherheit 2025/Dokumente zum Download bereit.

Datum 27.06.2025

Ab 11 nachzuweisenden Fahrzeugen ist der Nachweis der zum Stichtag zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge durch elektronische Kopie der Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde zu erbringen.