Die Antragsunterlagen „De-minimis“ der Förderperiode 2023 stehen ab sofort im eService-Portal zur Verfügung.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ab Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.