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„De-minimis“ Förderperiode 2023 – Erneute Bescheidung

Die Förderperiode 2023 erfreute sich derart großem Interesse, dass nicht alle Anträge bewilligt werden konnten. Es ergingen daher aufgrund fehlender Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide.

Datum 06.05.2024

Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur Verfügung gestellt.

Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt werden.

Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand Abstand zu nehmen.