Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur Verfügung gestellt.
Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt werden.
Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand Abstand zu nehmen.