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"De-minimis" 2023 – Haushaltsmittel zunächst ausgeschöpft

Gemäß Nummer 1.3 der Richtlinie „De-minimis“ besteht ein Anspruch auf Förderung nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesamt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Datum 23.01.2024

Um eine gerechte Verteilung der beschränkt verfügbaren Haushaltsmittel 2023 zu gewährleisten, wurden bis zur Ausschöpfung der Fördermittel alle bescheidreifen Anträge DM 2023 in der Reihenfolge berücksichtigt, wie sie beim Bundesamt eingegangen sind, sogenanntes Prioritätsprinzip.

Danach waren in der Förderperiode 2023 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht für alle Anträge auskömmlich.