Die bisher eingegangenen Förderanträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft und beschieden.
Soweit Fördermittel erneut zur Verfügung stehen sollten, wird das Antragsportal für eine Antragstellung erneut geöffnet. Das Bundesamt wird in diesem Fall mit einem Vorlauf gesondert informieren.
Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand abzusehen..