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Start ENF 3.0 am 26.07.2021

Das Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 3.0) startet am 26.07.2021

Datum 26.07.2021

Das Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde bot im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) basierend auf der Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte vom 17. Mai 2021 (nachfolgend Richtlinie „Erneuerung Nutzfahrzeugflotte 2.0“) das Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 2.0 (ENF 2.0) an.

Mit der Zweiten Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte vom 12. Juli 2021 (nachfolgend Richtlinie „Erneuerung Nutzfahrzeugflotte 3.0“) bietet das Bundesamt weiterhin im Auftrag des BMVI nunmehr die Erweiterung und Fortführung unter der Bezeichnung „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 3.0 (ENF 3.0)“ an.

Zweck des Programms ist es, durch einen finanziellen Zuschuss einen Anreiz zu schaffen für den Austausch der Bestandsflotte schwerer Nutzfahrzeuge zugunsten moderner Fahrzeuge mit

  • Elektro- und Wasserstoffantrieb oder
  • konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI

sofern diese die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeuguntergruppe unterschreiten
(der sie gemäß Tabelle 1 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates zugeordnet sind).

Soweit herstellerseitig entsprechende Merkmale zum Zeitpunkt der Fahrzeugbestellung angeboten werden, muss das Neufahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung mit wenigstens zwei zusätzlichen Merkmalen ausgestattet sein, die geeignet sind, das CO2-Emissionsniveau des Neufahrzeugs im Vergleich mit seinem Serienzustand zu senken. Anderenfalls muss das Fahrzeug über wenigstens ein solches Merkmal verfügen. Als solche kommen (nicht abschließend) in Betracht:

  • Bauteile, die die Aerodynamik des Neufahrzeugs gegenüber dessen Serienzustand verbessern,
  • automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung,
  • Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes,
  • Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle, Liftachsen,
  • Start-Stopp-Systeme,
  • vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme,
  • vorausschauender Tempomat.

Sind für das Fahrzeug weniger als zwei Merkmale verfügbar, ist dem Zwischennachweis ein entsprechender Nachweis beizufügen.

Auf diese Weise soll ein wirksamer Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung erreicht werden. Dies ist verbunden mit einem spürbaren und anhaltenden Beitrag zur Absenkung der CO2- und Schadstoffemissionen. Zudem wird mit der Förderung auch die Verkehrssicherheit erhöht, denn eine Förderung ist ausdrücklich an die Installation eines Abbiegeassistenzsystems geknüpft.

Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das eService-Portal ab dem 26.07.2021 um 09:00 Uhr möglich.

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