Weitere Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2024 finden Sie auf der Internetseite des BALM unter Förderprogramme/Güterkraftverkehr/Weiterbildung/Weiterbildung 2024.
Die Anlage „Fahrzeugaufstellung“ ist erst bei Vorlage des ersten Verwendungsnachweises erforderlich.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn zur Verfügung gestellt.