Das BALM hat die Bearbeitung der Förderanträge umgehend nach Antragsstart aufgenommen und mit dem Bescheiderlass begonnen, um den Weg für eine Umsetzung von allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen bis zum Ende des Jahres 2025 frei zu machen.