Im Förderprogramm „SteP“ stellen Antragsteller:innen vor Einreichung der Antragsunterlagen beim Bundesamt eine Anfrage, ob der Bedarf für die von ihnen geplanten zusätzlichen Lkw-Stellplätze an dem vorgesehenen BAB-Streckenabschnitt gegeben ist (Bedarfsanfrage).
Der Vordruck der Bedarfsanfrage steht im eService-Portal nunmehr zur Verfügung.
Die Einreichung der Bedarfsanfragen ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt über das eService-Portal ab dem 01.07.2021 um 09:00 Uhr möglich.
Detaillierte Informationen zum Verfahren stehen auf der Internetseite des Bundesamts und im eService-Portal zur Verfügung.