Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) holten Mitte Juli einen in Rumänien zugelassenen Sattelzug aus dem Verkehr. Die Spedition hatte die Maut zum wiederholten Male geprellt.
Laufende Nr.15 Datum27.07.2006
Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) holten Mitte Juli einen in Rumänien zugelassenen Sattelzug aus dem Verkehr. Die Spedition hatte die Maut zum wiederholten Male geprellt.
Der Fahrer war nicht in der Lage, die für das zu erwartende Bußgeld erforderliche Sicherheitsleistung zu erbringen. Stattdessen legte er den Mautkontrolleuren einen Vollstreckungsauftrag eines Hauptzollamtes in Höhe von 2.658,40 € gegen seine Spedition in Bukarest vor. Der Vollstreckungsbescheid beruhte auf nicht beglichenen Bußgeldbescheiden des BAG.
Die rumänische Sattelzugmaschine wurde noch am Nachmittag des gleichen Tages, durch die Zusammenarbeit von BAG und Hauptzollamt, erfolgreich gepfändet. Der Lkw-Fahrer musste seine Heimreise mit der Bahn antreten.
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