Kabotagegenehmigungen für Vor- und Nachläufe im kombinierten Verkehr
Deutschland hat mit der Tschechischen Republik Kabotagegenehmigungen für Beförderungen im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr auf der Verbindung Duisburg - Lovosice vereinbart.
Laufende Nr.18 Datum01.09.2006
Deutschland hat mit der Tschechischen Republik Kabotagegenehmigungen für Beförderungen im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr auf der Verbindung Duisburg - Lovosice vereinbart. Die Kabotagegenehmigungen können seit dem 1. September 2006 beantragt werden.
Zuständig für die Genehmigungsausgabe an deutsche Transportunternehmer ist die Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 310.1, Emmeramsplatz 8 in 93047 Regensburg, Fax: 0941/5680 388.
Bei der Antragsstellung hat der Unternehmer seinen Berufszugang durch Vorlage der Gemeinschaftslizenz im Original oder in Kopie nachzuweisen. Die Kabotagegenehmigung gilt für eine Beförderung entweder im Vorlauf oder im Nachlauf innerhalb der Tschechischen Republik. Bei der Vor- oder Nachlaufbeförderung auf der Straße müssen neben der Kabotagegenehmigung auch die beglaubigte Abschrift der dem Unternehmer erteilten Gemeinschaftslizenz, der CMR-Frachtbrief sowie andere geeignete Beförderungspapiere mitgeführt werden. Aus den mitgeführten Papieren muss erkennbar sein, dass ein Teil der Beförderung aus der Relation Duisburg - Lovosice im kobinierten Verkehr und die An- und Abfuhr lediglich zwischen Kombibahnhof und Be- und Entladestelle erfolgt. Auf der Genehmigung ist außerdem das Datum der Fahrt anzugeben.
Weitere Voraussetzung ist der Einsatz eines mindestens EURO-3-sicheren Fahrzeugs. Dies ist durch Mitführung der bekannten CEMT-Nachweisblätter zu belegen.
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