BAG-Bericht zur Verlängerung der Übergangszeit für das Kabotageverbot im Verhältnis zu Polen und Ungarn
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Voraussetzungen für die Verlängerung des Kabotageverbots im Bereich des Güterkraftverkehrs im Verhältnis zu Polen und Ungarn untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt.
Laufende Nr.07 Datum15.05.2007
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Voraussetzungen für die Verlängerung des Kabotageverbots im Bereich des Güterkraftverkehrs im Verhältnis zu Polen und Ungarn untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt. Die im Rahmen der verkehrsträgerübergreifenden Marktbeobachtung durchgeführte Untersuchung zeigt, welche Entwicklungen sich seit den Beitritten Polens und Ungarns zur Europäischen Union stabilisiert, ausgeweitet oder neu ergeben haben und welche Folgerungen für die Wettbewerbssituation der deutschen Transportunternehmen sich hieraus ergeben.
Der Bericht diente zur Vorbereitung der gemäß Beitrittsvertrag anstehenden Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Verlängerung des Kabotageverbots um weitere zwei Jahre.
Inzwischen hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie gegenüber der Republik Polen und der Republik Ungarn von der Verlängerungsmöglichkeit des Kabotageverbots bis zum 30. April 2009 Gebrauch machen wird.
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