Bei einer Kontrolle auf der BAB 30, Gemeinde Westerkappeln, stoppte ein Kontrolleur des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) am 18. Juli 2007 einen polnischen Abfalltransporter auf dem Weg von Polen nach Belgien.
Laufende Nr.14 Datum06.08.2007
Bei einer Kontrolle auf der BAB 30, Gemeinde Westerkappeln, stoppte ein Kontrolleur des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) am 18. Juli 2007 einen polnischen Abfalltransporter auf dem Weg von Polen nach Belgien.
Aus den vorgelegten Beförderungsunterlagen war nicht erkennbar, was für eine Ladung befördert wurde. Die Ladung roch jedoch stark nach Schwefel und verursachte Reizungen der Schleimhäute. Dem Fahrzeug wurde daraufhin sofort die Weiterfahrt untersagt.
Nach umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei dem transportierten Ladegut um einen „Gefährlichen Abfall“ i.S.d. VO (EG) 1013/2006 handelte. Die erforderlichen Notifizierungs- und Begleitformulare für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen sowie eine deutsche Transportgenehmigung fehlten. Die Beförderungseinheit war außerdem nicht als Abfalltransport gekennzeichnet.
Auf Anweisung der zuständigen Bezirksregierung wurde der sofortige Rücktransport nach Polen angeordnet und dem Absender weitere geplante Transporte von insgesamt etwa 1000 Tonnen des gefährlichen Abfalls untersagt.
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