Die Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) bemerkten am 19. März 2008 auf der BAB 64 bei Trier einen augenscheinlich überladenen Kleinlaster.
Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle wurde die Verwiegung des in Polen zugelassenen Fahrzeuges angeordnet und, nach Abzug einer üblichen Toleranz, ein Gesamtgewicht von 7.290 kg festgestellt. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t wog der kontrollierte Lkw mehr als doppelt so viel wie eigentlich gestattet.
Als sofortige Konsequenz wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und der Vorgang zuständigkeitshalber an die Polizei abgegeben.
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