Bericht zur Verlängerung der Übergangszeit für das Kabotageverbot
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Voraussetzungen für die Verlängerung des Kabotageverbots im Bereich des Güterkraftverkehrs im Verhältnis zu Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt.
Laufende Nr.07 Datum08.05.2008
- Betrifft die Länder Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien -
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Voraussetzungen für die Verlängerung des Kabotageverbots im Bereich des Güterkraftverkehrs im Verhältnis zu Estland, Lettland, Litauen, Slowakei und Tschechien untersucht und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt. Die im Rahmen der verkehrsträgerübergreifenden Marktbeobachtung durchgeführte Untersuchung zeigt, welche Entwicklungen sich seit dem Beitritt der fünf neuen Staaten zur Europäischen Union stabilisiert, ausgeweitet oder neu ergeben haben und welche Folgerungen für die Wettbewerbssituation der deutschen Transportunternehmen sich hieraus ergeben.
Der Bericht diente der Vorbereitung der nach dem Beitrittsvertrag anstehenden Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Verlängerung der Übergangszeit für das Kabotageverbot um ein weiteres Jahr.
Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind Marktstörungen aufgrund der fortbestehenden Kostenunterschiede im Straßengüterverkehrsgewerbe zwischen Deutschland und den zuvor genannten Staaten in einigen Marktsegmenten nicht auszuschließen. Zwar würde die Kabotagefreigabe keine Störung des gesamten nationalen Güterkraftverkehrsmarktes auslösen, jedoch wäre in Teilmärkten die finanzielle Stabilität oder das Überleben zahlreicher deutscher Güterkraftverkehrsunternehmen stark gefährdet.
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