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Fristverlängerung bei der Beantragung von Fördermitteln bis 30.06.2009

Zuwendungen aus den Förderprogrammen „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ für das Antragsjahr 2009 können nun noch bis zum 30. Juni beantragt werden.Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Laufende Nr. 08
Datum 12.05.2009

Zuwendungen aus den Förderprogrammen „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ für das Antragsjahr 2009 können nun noch bis zum 30. Juni beantragt werden. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen zum Abruf bereit.

Für Fragen zum Antragsverfahren hat das BAG eine Service-Nummer eingerichtet.

Unter der Telefonnummer

0221 - 5776 - 2699

stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes montags bis donnerstags von 9 – 12 und 13 – 15 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr zur Verfügung.


Per Email können Sie Ihre Anfragen an die Adresse info.foerderprogramme@bag.bund.de richten.


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Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Horst Roitsch
Werderstraße 34
50672 Köln

Telefon 0221/5776-1620
Telefax 0221/5776-1625