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Bundesverkehrsministerium hat Erleichterungen bei den Förderprogrammen für den Güterkraftverkehr beschlossen

Zusätzlich zur Verlängerung der Antragsfrist für die Förderprogramme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ bis zum 30. Juni 2009 erhalten die Antragsteller auf bewilligte Zuwendungen im Jahr 2009 nach dem Erlass und dem Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der jeweiligen Zuwendungssumme.

Laufende Nr. 10
Datum 16.06.2009

Den Unternehmen soll mit dieser Änderung ermöglicht werden, trotz angespannter wirtschaftlicher Situation zügig die beantragten Maßnahmen durchzuführen.

Vom Bundesamt für Güterverkehr wurden zwischenzeitlich die ersten Zuwendungsbescheide erlassen und zudem auch bereits Fördermittel ausgezahlt.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen Ihnen zum Abruf bereit.


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