Den Unternehmen soll mit dieser Änderung ermöglicht werden, trotz angespannter wirtschaftlicher Situation zügig die beantragten Maßnahmen durchzuführen.
Vom Bundesamt für Güterverkehr wurden zwischenzeitlich die ersten Zuwendungsbescheide erlassen und zudem auch bereits Fördermittel ausgezahlt.
Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen Ihnen zum Abruf bereit.
B A G press | ![]() | Bundesamt für Güterverkehr Verantwortlich: Horst Roitsch | Werderstraße 34 50672 Köln Telefon 0221/5776-1620 Telefax 0221/5776-1625 |