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BAG- Erfolgreicher Start des elektronischen Antragsverfahrens

Anträge auf Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können seit dem 22. November 2010 für die Förderperiode 2011 auch auf elektronischem Weg gestellt werden.

Laufende Nr. 21/10
Datum 03.12.2010

Zur elektronischen Antragstellung gelangen Sie über den Internetauftritt des Bundesamtes für Güterverkehr oder direkt über folgende Adresse:
https://antrag-bvbs.bund.de.
Diese Internetseite (Antragsportal) wurde einer mehrstufigen Prüfung auf eventuelle Schwachstellen und zur Sicherheitserhöhung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterzogen.

Das elektronische Antragsverfahren bietet entscheidende Vorteile:

  • Eine automatische Plausibilitätsprüfung (telefonische und schriftliche Rückfragen können deutlich reduziert werden).
  • Der Nutzer kann sofort feststellen, ob sein Antrag beim Bundesamt eingegangen ist.
  • Die Teilnehmer können jederzeit auf sämtliche gesendete und empfangene Dokumente zugreifen.

Das Antragsportal wird im übrigen fortlaufend erweitert. So werden im nächsten Schritt die Verwendungsnachweise (Anträge auf Auszahlung der Fördermittel) in das elektronische Verfahren einbezogen.

Das Bundesamt wünscht sich eine rege Teilnahme der beteiligten Wirtschaftskreise.

Für eventuelle Fragen zur elektronischen Antragstellung steht den Nutzern die E-Mail-Adresse info.foerderprogramme@balm.bund.de zur Verfügung.


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Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Horst Roitsch

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
Telefax 0221/5776-1625

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