BAG-Bericht zu den Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Seit rund einem Jahr finden die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) auf Fahrer Anwendung, die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Güterverkehr die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung auf den deutschen Güterkraftverkehrsmarkt näher untersucht.
Laufende Nr.01/11 Datum11.01.2011
Demnach werden Kurse und Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation vor allem im Rahmen von Qualifizierungsprogrammen der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt. Ein Ein-fluss der gesetzlichen Qualifizierungsvorgaben auf die Ausbildungstätigkeit der Transportunter-nehmen und das Engagement zur Nachwuchsgewinnung der Branche insgesamt zeigt sich bislang nicht.
Bisher haben vor allem Fahrer von mittelständischen und großen Betrieben Weiterbildungs-schulungen im Rahmen des BKrFQG besucht. Dabei organisieren und finanzieren in den meis-ten Fällen die Unternehmen die Qualifizierungskurse. Nicht wenige Betriebe nutzen dazu Mittel aus dem vom Bundesamt betreuten Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“. Ein Großteil der Fahrer – vorwiegend von kleineren Betrieben – hat bislang noch nicht mit den Fortbildungs-kursen begonnen. Für die kommenden Jahre erwarten Vertreter von Verbänden und Weiterbil-dungsinstituten deshalb einen Schulungsstau.
In den vergangenen Monaten haben sich noch keine signifikanten Auswirkungen auf das Ar-beitskräfteangebot und die Qualität der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fahrer gezeigt. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbil-dungsmaßnahmen werden von den Unternehmen der Branche sehr unterschiedlich einge-schätzt. Kurzfristig messbare Effekte ergeben sich insbesondere durch sogenannte Eco-Trainings und Schulungen zur Ladungssicherung.
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