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BAG deckt Kabotageverstöße im Schwerlastverkehr auf

In Hessen entstehen zurzeit verschiedene Windparks.

Laufende Nr. 17/15
Datum 26.08.2015

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bei Straßenkontrollen in den Monaten Juli und August 2015 zahlreiche Schwerlasttransporte, bei denen Bauteile der Windkraftanlagen befördert wurden, überprüft.

In mehreren Fällen wurde dabei festgestellt, dass es sich bei den Beförderungen, die von gebietsfremden Transportunternehmen durchgeführt wurden, um unzulässigen Kabotageverkehr handelte.
Aufgrund der festgestellten Verstöße gegen die Kabotagevorschriften wurden bei Straßenkontrollen bisher Sicherheitsleistungen für die zu erwartenden Bußgelder in Höhe von rund 12.000 Euro erhoben.
Die Ermittlungen gegen die in Deutschland ansässigen Auftraggeber dauern an.

Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes wird das BAG auch in Zukunft in diesem Bereich verstärkt Kontrollen durchführen.

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