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Urteile des VG Köln zur Inanspruchnahme von Finanzierungs- und Leasinggesellschaften auf Lkw-Maut rechtskräftig

Mit Urteilen vom 4. Oktober 2016 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Vorgehensweise des BAG bei der Inanspruchnahme von Finanzierungs- und Leasinggesellschaften als Mautschuldner rechtens ist (VG Köln, Verfahren 14 K 5253/14, 14 K 7119/14, 14 K 976/15 und 14 K 1019/15).

Laufende Nr. 18/16
Datum 27.12.2016

Das BAG nimmt Finanzierungs- und Leasinggesellschaften als Eigentümer von Motorfahrzeugen regelmäßig nur nachrangig in Anspruch, soweit die Forderung nicht gegenüber demjenigen Unternehmen realisiert werden kann, welches das Fahrzeug auch tatsächlich genutzt hat. Entsprechende Fallkonstellationen ergeben sich in Einzelfällen etwa bei Insolvenzen vorrangig verpflichteter Gesamtschuldner.

Das Verwaltungsgericht Köln hat festgestellt, dass diese verhältnismäßige Vorgehensweise im Einklang mit den einschlägigen Regelungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes steht und nicht über das allgemeine Insolvenzrisiko der betroffenen Finanzierungs- und Leasinggesellschaften hinsichtlich ihrer Vertragspartner hinausgeht. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

In allen vier Verfahren ist zwischenzeitlich Rechtskraft eingetreten ist. Die Verfahren sind somit rechtskräftig abgeschlossen.

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