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Hohe Akzeptanz der Förderprogramme

Die Transportwirtschaft hat die Förderprogramme zur Mautharmonisierung 2019 gut angenommen.

Laufende Nr. 03
Datum 28.01.2020

Die Fördermittelauszahlungen sind im Jahr 2019 im Vergleich zu den Jahren davor weiter gestiegen. Mit den Förderungen wird in erheblichem Maße zur Verbesserung der Sicherheit und Umwelt sowie der branchenbezogenen Qualifizierung der Beschäftigten in Unter-nehmen des Güterkraftverkehrs beigetragen und dem Fachkräftemangel im Straßengüterverkehr entgegengewirkt.

In der 2. und 3. Kalenderwoche 2020 ist die Förderperiode 2020 in den drei Förderpro-grammen „De-minimis“ sowie „Aus- und Weiterbildung“ bereits erfolgreich gestartet. Die Anzahl der Antragseingänge ist sowohl im Förderprogramm „De-minimis“ als auch in den Förderprogrammen „Aus- und Weiterbildung“ deutlich höher als zum Antragsbeginn des Jahres 2019.

Abbiegeassistenz auch im Förderprogramm

Neu im Förderprogramm „De-minimis“ in der Förderperiode 2020 ist die Einbeziehung des Abbiegeassistenten, der ab dieser Förderperiode für Antragsteller des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs (ab 7,5 t zGG) ausschließlich über das „De-minimis“ Förderprogramm in der Maßnahmenkategorie 1.3 gefördert wird.


Eine Voraussetzung ist hierbei, dass das in Neufahrzeuge eingebaute oder in Bestands-fahrzeuge nachgerüstete System die im Verkehrsblatt des BMVI vom 15. Oktober 2018 bekannt gemachten Empfehlungen erfüllt („Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme“). Abbiegeassistenzsysteme, die gemäß der Regelung Nr. 151 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) genehmigt wurden, erfüllen die gesamte Nummer 2 der vorgenannten Empfehlungen.


Abbiegeassistenzsysteme für neu zugelassene (nach dem 01.07.19) Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (sog. „Lang–Lkw“) werden in der Förderperiode 2020 nicht mehr gefördert. Die Förderung der Ausrüstung von förderfähigen Fahrzeugen der Gewichtsklasse von 3,5 t bis 7,49 t sowie aller anderen Antragsteller erfolgt weiterhin über das Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.


Die Förderrichtlinie für dieses Förderprogramm wird derzeit überarbeitet. Den Starttermin für die Antragstellung in der Förderperiode 2020 gibt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nach Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen bekannt. Nach derzeitigem Stand geht das BAG von einem Antragsstart in der zweiten Hälfte des ersten Quartals 2020 aus.


Weitere Informationen sind auf der Homepage des BAG (www.bag.bund.de) und im eService-Portal (https://antrag-gbbmvi.bund.de/) veröffentlicht.


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Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Josef Thiel

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
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