Die Logistikverbände verzeichnen infolge der Pandemie einen Auftragsrückgang ihrer Unternehmen und fürchten Nachteile durch Verstöße von Wettbewerbern (Nichteinhaltung von Ruhezeiten, Verstöße gegen den Mindestlohn etc.). Dem setzten BAG, Zoll und Polizei durch gezielte Schwerpunktkontrollen ein sichtbares Zeichen entgegen: Auch in Zeiten der Corona-Pandemie stehen die staatlichen Kontrollorgane für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften im Straßengüterverkehr ein. Die Einsatzkräfte des Zolls konzentrierten sich auf die Überwachung der Vorschriften über den Mindestlohn, während die Einsatzkräfte der Polizei und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) vornehmlich Kabotage sowie Lenk- und Ruhezeiten in den Blick nahmen.
![]() | ![]() |
Die Kontrollen fanden im Bereich des Logports Duisburg, im Hafen Mannheim und in München (Großmarkthalle) statt. Beginn: 05:00 Uhr, Ende: 11:30 Uhr.
Zum Einsatz kamen insgesamt 47 Einsatzkräfte von Zoll, Polizei und BAG.
Zu den Ergebnissen ist Folgendes anzumerken: Bei 19 Fahrzeugen, deren Verwendung im Hinblick auf Kabotagebeförderungen überprüft wurden, konnte bei einem ein Verstoß festgestellt werden.
Seitens des Zoll wurden an den drei Güterverteilzentren keine Verstöße bzgl. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) endgültig festgestellt. Allerdings erfolgen noch nachgelagerte Ermittlungen.
Die Kontrollen hatten folgende Ergebnisse:

B A G press | ![]() | Bundesamt für Güterverkehr Verantwortlich: Josef Thiel | Werderstraße 34
|