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Bundesweite Schwerpunktkontrollen des BAG zur wöchentlichen Ruhezeit

Köln. – In der letzten Woche hat das Bundesamt für Güterverkehr Schwerpunktkontrollen zur Überwachung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug an über 30 Kontrollstellen bundesweit durchgeführt.

Laufende Nr. 014
Datum 09.06.2020

Die Kontrollen fanden am 01. und 02. Juni 2020 auf Rastplätzen an Autobahnen, in der Nähe von Gewerbegebieten und am Logport Duisburg unter Beteiligung von Einsatzkräften der Polizei und des Zolls statt.

Im Rahmen der Kontrollaktion wurden 345 Fahrzeuge im Fahrpersonalrecht kontrolliert. Bei 56 Fahrzeugen ist ein Verstoß gegen das Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt worden.
Dabei hat sich ein unterschiedliches Bild abgezeichnet: Während an einigen Kontrollstellen wie dem Logport Duisburg keine Verstöße festzustellen waren, kam es an anderer Stelle zu Beanstandungen und Einleitung entsprechender Bußgeldverfahren.

Die Ergebnisse der Kontrollaktion wird das BAG in seine weiteren Planungen einbeziehen, um noch gezielter gegen Verstöße gegen die Sozialvorschriften vorzugehen.

Eine detaillierte statistische Auswertung wird derzeit durch das BAG erstellt.


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