Die Kontrollen fanden am 10. Juni 2020 an verschiedenen Stellen rund um Frankfurt/Oder statt. Von den insgesamt 29 ausgeleiteten Fahrzeugen wiesen zehn einen bivalenten Antrieb (Diesel/Erdgas) auf. Bei zwei dieser Fahrzeuge lagen die Voraussetzungen für eine Mautbefreiung nicht vor, sodass Bußgeldverfahren eingeleitet wurden und die entgangene Maut nacherhoben wurde.
Außerhalb des Kontrollschwerpunktes wurden weitere elf Fahrzeuge beanstandet. Die Ergebnisse der Kontrollaktion wird das BAG in seine weiteren Planungen einbeziehen, um noch gezielter gegen Verstöße vorzugehen.
Hintergrund
Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge sind seit dem 1. Januar 2019 von der Mautpflicht befreit. Der Antrieb muss entweder mit NG (Natural Gas), CNG (Compressed Natural Gas) oder LNG (Liquefied Natural Gas) erfolgen. Nicht befreit ist der Antrieb mit LPG (Liquefied Petroleum Gas).
Ab dem 1. Oktober 2019 profitieren bivalente Erdgas-Fahrzeuge nur noch dann von der Mautbefreiung, wenn ein Mindesttankvolumen der Erdgas-Tanks (ein großer oder mehrere kleine addiert) von 300 Litern oder bei LNG von 115 kg nachgewiesen wird. Bei Nachweis dieses Mindesttankvolumens gilt die - im Einzelfall vom BAG widerlegbare - Vermutung, dass der Erdgasanteil im Regelbetrieb des Fahrzeugs deutlich überwiegt.
Ziel dieser Mautbefreiung ist eine Verringerung der Umweltschäden durch Emissionen. Diese vom Gesetzgeber intendierte Zielerreichung ist bei bivalent mit Erdgas angetriebenen Fahrzeugen mit umgerüsteten Dieselmotoren nur dann möglich, wenn die Verwendung von Dieselkraftstoff deutlich in den Hintergrund tritt.
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