Navigation und Service

Konsequente Ahndung von Kabotageverstößen gerichtlich bestätigt

Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat wiederholt gegen ein Unternehmen, das kontinuierlich gegen die Kabotagebestimmungen verstoßen hat, Bußgelder verhängt. Die konsequente Ahndung von Verstößen bei illegaler Kabotagebeförderung wurde nun gerichtlich bestätigt.

Laufende Nr. 035
Datum 03.11.2020

Das BAG hat gegen ein polnisches Unternehmen, das kontinuierlich gegen die Kabotagebestimmungen verstoßen hat, wiederholt Bußgelder in vierstelliger Höhe verhängt. Nach einer gerichtlichen Prüfung der Bußgeldbescheide wurden die Sanktionsmaßnahmen des BAG nun offiziell bestätigt. Das Unternehmen muss ein Bußgeld in Höhe von 54.800 € zahlen. In diesem Zusammenhang prüft das Bundesamt derzeit auch, ob Verstöße etwaiger Auftraggeber vorliegen. Ein entschiedenes Vorgehen bei Verstößen gegen die Kabotagebestimmungen ist zentraler Bestandteil der Kontrollmaßnahmen des BAG, mit der auch in Pandemie-Zeiten ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden soll.


B A G press
Adler des Bundeswappen Deutschlands
Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Josef Thiel

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
Telefon 0221/5776-1614

Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit unserer Website. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies, insbesondere keinerlei Tracking-Cookies. Detaillierte Informationen über die von uns verwendeten Cookies und zum Datenschutz erhalten Sie über folgenden Link: Datenschutz