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Bundesweite Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen

Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 27.01. und 28.01.2021 Schwerpunktkontrollen an insgesamt 31 Kontrollstellen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durchgeführt.

Laufende Nr. 004
Datum 04.02.2021

Ziele der Kontrollen fanden insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten statt. Einzelne Kontrollen erfolgten in räumlicher Nähe zum Hafen Stuttgart sowie zu den Werken der Zulieferverkehre der Automobilindustrie in Stuttgart und Heilbronn in Baden-Württemberg. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Schwerin fanden gemeinsame Kontrollen mit der Wasserschutzpolizei an der B 106 statt.

An den durchgeführten Maßnahmen beteiligten sich 89 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes. Darüber hinaus kamen Technikexperten des Straßenkontrolldienstes zur Durchführung von Technischen Unterwegskontrollen (TUK) zum Einsatz. Von insgesamt 713 kontrollierten Fahrzeugen wurden 680 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Mit 42 dieser Fahrzeuge wurden unzulässige Kabotagebeförderungen durchgeführt.

Außerhalb des Kontrollschwerpunktes fanden Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten statt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt ca. 37.132,- Euro vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Beauftragung unerlaubter Kabotage mit einfließen. Auch für das Jahr 2021 ist die bundesweite Fortführung der Kontrollaktionen fester Bestandteil der weiteren Planung. Das Bundesamt setzt mit seinen engmaschigen Schwerpunktkontrollen ein klares Zeichen: Die gesetzlichen Vorgaben zur Kabotage sind einzuhalten.


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